Sicherheit & Aufsicht

  • Die wichtigsten Sicherheitsregeln im Umgang mit Waffen


    Vor dem Schießen:

    • Die Schießstandordnung der Schießanlage ASZ-Winkerling ist von jedem Schützen zu befolgen
    • Die Handhabung von Schusswaffen darf nur in ungeladenem Zustand erfolgen

     

     Jede Waffe ist so zu handhaben, als sei sie geladen

    • Bei Betreten des Schießstandes ist eine Schutzbrille (optische Brille) und ausreichender Gehörschutz zu tragen
    • Vor jedem Schießen ist eine vollständige Sicherheitsüberprüfung an der Waffe durchzuführen, dabei ist insbesondere zu prüfen, ob der Lauf frei von jeglichen Rückständen ist
    • Vor dem Laden ist ebenso sicherzustellen, dass die Munition, die aus der Waffe verschossen wird (vergleiche Kennzeichnung der Munitionsverpackung) mit der auf der Waffe angegebenen Kaliberangabe, übereinstimmt.

    Während des Schießens 

    • Den Anweisungen der Schießstandaufsicht ist grundsätzlich Folge zu leisten
    • Bei allen Tätigkeiten an der Waffe zeigt der Lauf in Richtung Geschossfang und es gilt bis zur Schussabgabe

     

    Finger aus dem Abzug!

    •  Ladetätigkeiten und Schussabgabe erfolgen erst nach dem entsprechenden Kommando durch die Schießstandaufsicht
    • Es werden jeweils nur so viele Patronen geladen, wie für die beabsichtige Disziplin nötig sind.
    • Störungen an der Waffe während des Schießens sind der Aufsicht durch Zuruf oder Handzeichen mit der freien Hand zu melden. Dabei zeigt der Lauf in Richtung Geschossfangkammer.
    • Bei einem Zündversager bleibt die Waffe 30 Sekunden ebenfalls auf die Geschossfangkammer gerichtet, danach die Waffe unter Aufsicht entladen, den Zündversager vorsichtig entfernen und an die Schießstandaufsicht zur fachgerechten Entsorgung übergeben

     

    Keinerlei Tätigkeiten an einer geladenen Waffe vornehmen, diese ablegen oder an eine andere Person übergeben


    Nach dem Schießen

    • Nach dem Schießen ist jede Waffe fachgerecht zu entladen und erneut eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen, die Waffe wird dann mit geöffnetem Verschluss/ausgeschwenkter Trommel abgelegt, der Lauf zeigt auch hier immer in Richtung Geschossfangkammer
    • Wenn eine Waffe auf dem Schießstand bewegt wird z.B. nach Schießende um sie zu verpacken bleibt der Verschluss geöffnet bzw. die Trommel ausgeschwenkt
    • Fremde Waffen nur mit Erlaubnis des Eigentümers anrühren
    • Waffen sollen im Vereinsheim grundsätzlich im verschlossenen Transportbehältnis verbleiben. Ausnahmen nur mit Genehmigung des Betreibers der Schießanlage

  • Checkliste für die Schießstandaufsicht


    Grundsätzlich gilt:           Ohne Aufsicht kein Schießen

    Vor Beginn des Schießens: 

    • Der Schießstand weist keine augenscheinlichen Mängel auf
    • Die Schießbahn ist frei von Gegenständen
    • Die Rettungswege sind frei von Gegenständen
    • Die Notausgänge lassen sich leicht und ohne Hilfsmittel öffnen
    • Die Notbeleuchtung ist funktionsfähig
    • Die vorhandenen Feuerlöscher sind (soweit ersichtlich) funktionsfähig
    • Erste Hilfe Material ist vorhanden und frei zugänglich
    • Die Notrufeinrichtung ist zugänglich
    • Die Benutzungsordnung des Schießstandes ist gut sichtbar ausgehängt
    • Der Name der Schießstandaufsicht ist am Schießstand ausgehängt
    • Hinweisschilder auf Rauch- und Feuerverbot sowie das Tragen von Schutzbrille (optische Brille) und Gehörschutz sind sichtbar angebracht
    • Hinweisschilder für die jeweils zugelassene Geschossklasse, Energie der Treibladung und Waffenart sind vorhanden

    Während des Schießens:

    • Die Schießstandaufsicht beaufsichtigt den Schießbetrieb eigenverantwortlich
    • Die geltende Schießstandordnung wir vom Aufsichtführenden umgesetzt
    • Die geltende Sportordnung des BBS/BDS wird vom Aufsichtführenden umgesetzt
    • Die Be- und Entlüftungsanlage ist während des Schießbetriebes eingeschaltet
    • Die Einhaltung der Waffen- und Munitionsbeschränkungen wird überwacht
    • Der Aufsichtsführende überwacht das Tragen von Schutzbrille (optische Brille) und Gehörschutz
    • Der Aufsichtsführende überwacht den korrekten Anschlag der Schützen
    • Der Aufsichtführende ist bei der Beseitigung von Störungen behilflich
    • Bei Störungen des Schießbetriebes jedweder Art kann der Aufsichtführende das Schießen unterbrechen und Maßnahmen ergreifen um die Sicherheit beim Schießen wiederherzustellen
    • Die Schießstandaufsicht muss stets freie Sicht auf alle Schießbahnen haben

    Nach dem Schießen:

    • Bevor ein Schütze den Schießstand verlässt, überprüft der Aufsichtsführende die Sicherheit an dessen Waffe
    • Der Schießstand ist vom Schützen ausreichend zu reinigen
    • Angefallene Treibladungsrückstände werden fachgerecht entsorgt

     

    Jede Schießstandaufsicht muss sich ihrer Verantwortung stets bewusst sein

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