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  • Die wichtigsten Sicherheitsregeln im Umgang mit Waffen


    Vor dem Schießen:

    • Die Schießstandordnung der Schießanlage Winkerling ist von jedem Schützen zu befolgen
    • Die Handhabung von Schusswaffen darf nur in ungeladenem Zustand erfolgen

     Jede Waffe ist so zu handhaben, als sei sie geladen

    • Bei Betreten des Schießstandes ist eine Schutzbrille (optische Brille) und ausreichender Gehörschutz zu tragen
    • Vor jedem Schießen ist eine vollständige Sicherheitsüberprüfung an der Waffe durchzuführen, dabei ist insbesondere zu prüfen, ob der Lauf frei von jeglichen Rückständen ist
    • Vor dem Laden ist ebenso sicherzustellen, dass die Munition, die aus der Waffe verschossen wird (vergleiche Kennzeichnung der Munitionsverpackung) mit der auf der Waffe angegebenen Kaliberangabe, übereinstimmt.

    Während des Schießens 

    • Den Anweisungen der Schießstandaufsicht ist grundsätzlich Folge zu leisten
    • Bei allen Tätigkeiten an der Waffe zeigt der Lauf in Richtung Geschossfang und es gilt bis zur Schussabgabe

    Finger aus dem Abzug!

    •  Ladetätigkeiten und Schussabgabe erfolgen erst nach dem entsprechenden Kommando durch die Schießstandaufsicht
    • Es werden jeweils nur so viele Patronen geladen, wie für die beabsichtige Disziplin nötig sind.
    • Störungen an der Waffe während des Schießens sind der Aufsicht durch Zuruf oder Handzeichen mit der freien Hand zu melden. Dabei zeigt der Lauf in Richtung Geschossfangkammer.
    • Bei einem Zündversager bleibt die Waffe 30 Sekunden ebenfalls auf die Geschossfangkammer gerichtet, danach die Waffe unter Aufsicht entladen, den Zündversager vorsichtig entfernen und an die Schießstandaufsicht zur fachgerechten Entsorgung übergeben

    Keinerlei Tätigkeiten an einer geladenen Waffe vornehmen, diese ablegen oder an eine andere Person übergeben


    Nach dem Schießen

    • Nach dem Schießen ist jede Waffe fachgerecht zu entladen und erneut eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen, die Waffe wird dann mit geöffnetem Verschluss/ausgeschwenkter Trommel abgelegt, der Lauf zeigt auch hier immer in Richtung Geschossfangkammer
    • Wenn eine Waffe auf dem Schießstand bewegt wird z.B. nach Schießende um sie zu verpacken bleibt der Verschluss geöffnet bzw. die Trommel ausgeschwenkt
    • Fremde Waffen nur mit Erlaubnis des Eigentümers anrühren
    • Waffen sollen im Vereinsheim grundsätzlich im verschlossenen Transportbehältnis verbleiben. Ausnahmen nur mit Genehmigung des Betreibers der Schießanlage

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